Spenden sind möglich über eine Einzahlung auf das Vereinskonto:
Österreichischen Vereinigung für das Heilige Land
Bank Austria
Kontobezeichnung: Ö. Vereinigung f.d. Heilige Land
IBAN: AT80 1200 0516 0720 0315
BIC: BKAUATWW
Auf dieser Seite unten finden Sie einen QR-Code für eine Banküberweisung, die dann bitte weiter ausgefüllt werden kann (Mitgliedsbeitrag oder Spende, bei letzterer bitte für die Spendenbegünstigung das Geburtstdatum nicht vergessen).
Mit Ihrer Spende unterstützen Sie folgende Projekte:
zu den aktuellen Projekten
Sie können sehr gerne auch Mitglied der Österreichischen Vereinigung für das Heilige Land werden.
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Information steuermindernde Sonderausgabe
Liebe Spender für das Heilige Land!
Für alle Spenden ab dem 1. Jänner 2017 kommt die Berücksichtigung als steuermindernde Sonderausgabe nur mehr in Betracht, wenn Sie der begünstigten Spendenorganisation Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum bekannt geben.
Die Österreichische Vereinigung für das Heilige Land ist dann verpflichtet, auf Grundlage der ihr bekannt gegebenen Identifikationsdaten für die Spender das verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen für Steuern und Abgaben (vbPK SA) nach dem E-Government-Gesetz zu ermitteln (siehe www.stammzahlenregister.gv.at) und dieses dem Finanzamt im Wege von FinanzOnline mit dem Gesamtbetrag der im Kalenderjahr von der jeweiligen Person geleisteten Beträge bis Ende Februar des Folgejahres zu übermitteln.
Spender, die Ihre Spende steuerlich geltend machen wollen, müssen bei jeder Spendenüberweisung
- Vorname und Nachname (lt. Meldeschein) und
- Geburtsdatum
auf der Überweisung im Verwendungszweck bekanntgeben.
Falls diese Angaben auf der Überweisung nicht oder falsch angeführt sind, lässt die Neufassung des § 18 des Einkommensteuergesetzes Ihre Spende nicht mehr zum steuerlichen Abzug zu.


Österreichische Vereinigung für das Heilige Land
p.A. Fürfanggasse 7
1190 Wien
EMail: office@oevfdhl.at
Im Vereinsregister haben wir die ZVR-Zahl 923165138.
Die Registrierungsnummer auf der BMF-Liste begünstigter Einrichtungen lautet SO-2202.

Sämtliche auf das Vereinskonto einbezahlte Gelder werden widmungs- bzw. statutengemäß verwendet.